Lasersicherheit
Der Gesetzgeber verlangt vom Betreiber einer Show- oder Bühnenlaseranlage sowie vom Veranstalter den Nachweis, dass die Anlage und deren Bedienung den geltenden Richtlinien entspricht, die zulässigen MZB-Werte (Maximal zulässige Bestrahlung) eingehalten werden und weder für Publikum noch für Mitarbeiter und Darsteller eine Gefahr besteht.
Dafür gibt es zahlreiche Vorschriften, die beim Betrieb einer Showlaseranlage zu beachten sind. Richtig angewandt ermöglichen sie einen sicheren Umgang mit Lasern ohne Gefährdung für Sie und ihr Publikum.
Gerne stehen wir Ihnen mit der sicherheitstechnische Prüfung Ihrer Lasershowanlage sowie der Erstellung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.
Anwendbare Vorschriften und Verordnungen für den Einsatz von Showlasern:
IEC/EN 60825-1
Die EN 60825-1 ist die europäische Version des IEC-Standards 60825-1 für Lasersicherheit und ist ein internationaler Standard für die Sicherheit von Lasern. Dieser Standard legt Klassifizierungen, Grenzwerte und Sicherheitsanforderungen für Laserprodukte fest. Wenn ein Standard als IEC/EN gekennzeichnet ist, bedeutet das, dass er sowohl von der IEC als auch als EN-Norm anerkannt ist.
DIN 56912
Die DIN 56912 ist eine deutsche Norm, die Richtlinien für die Sicherheit von Laseranwendungen in Show- und Veranstaltungsbereichen festlegt. Sie zielt darauf ab, Risiken für Zuschauer und Mitarbeiter zu minimieren und beschreibt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für den Einsatz von Lasern bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Konzerten, Shows oder Filmproduktionen.
BGI 5007 (heute auch als DGUV Information 203-036 bekannt)
Ist eine Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und bietet wichtige Hinweise und Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Lasereinrichtungen in Show-, Veranstaltungs- und Produktionsbereichen. Diese Information dient als praktische Ergänzung zur Norm DIN 56912 und anderen gesetzlichen Regelungen zum Laserschutz und richtet sich vor allem an Laserschutzbeauftragte, Veranstalter und Betreiber von Laseranlagen.
OStrV
Die OStrV (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung) ist eine deutsche Arbeitsschutzverordnung, die Regelungen zum Schutz von Beschäftigten vor schädlichen Einflüssen künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz festlegt. Diese Verordnung gilt für alle Arbeitsplätze, an denen Mitarbeiter potenziell gefährlicher optischer Strahlung – wie UV-, Infrarot- oder Laserstrahlung – ausgesetzt sind.
TROS Laser
Die Abkürzung TROS steht für „Technische Regel für Optische Systeme“. Diese technischen Regeln dienen als Richtlinien und Standards für den Umgang mit optischen Systemen, einschließlich Lasern, um Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. TROS geben spezifische Anforderungen und Empfehlungen, die bei der Verwendung von optischen Geräten beachtet werden sollten.
Frank Henning
Sachverständiger für Lasersicherheit
im Deutschen Gutachter und Sachverständigenverband
DGuSV-ID: 14867